LEASING & FÖRDERUNG

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Sie möchten Ihre Maschine oder Anlage finanzieren?
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen bei uns zur Auswahl:

1. Leasing (mit anschließender Übernahme)
2. Mietkauf

Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein unverbindliches Angebot.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 09321 / 927983 oder per Mail an l.janina@starpaint.eu



1. Leasing

Leasing ist eine Finanzierungsmethode, die im Grunde ähnlich funktioniert wie ein Mietvertrag. Dabei wird ein Leasingobjekt von einem Leasinggeber finanziert und gegen Zahlung einer monatlichen Rate an einen Leasingnehmer übergeben. Das Leasingobjekt verbleibt üblicherweise im Eigentum des Leasinggebers.

Im Gegensatz zu einem Mietvertrag wird in der Regel eine Anzahlung - die sogenannte Leasingsonderzahlung - als Einmalzahlung vom Leasingnehmer geleistet. Leasing ohne Anzahlung ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus ist eine einheitliche Definition von Leasing aufgrund verschiedener Rechtsauffassungen und der steuerrechtlichen Abgrenzung in der Wirtschaftspraxis sowie der Literatur nicht vorhanden. Insbesondere das gewerbliche Leasing hat sich durch eine spürbare Verbesserung der Bilanz- und Kapitalstruktur und die steuerlichen Vorteile als bewährte Finanzierungsmethode fest etabliert.

 

2. Mietkauf

Wer sich für dieses Finanzierungsmodell entscheidet, profitiert von einem festgelegten Finanzierungszeitraum, überschaubaren Raten und ist am Ende der Vertragslaufzeit der rechtmäßige Eigentümer des Objekts. Doch was zeichnet einen Mietkauf sonst noch aus?

Beim Maschinen-Mietkauf mieten Unternehmen das gewünschte Investitionsgut so lange, bis es nach Abschluss der Vertragslaufzeit automatisch in ihren Besitz übergeht. Mietkauf-Finanzierung bietet sich somit für alle Unternehmer an, die das Investitionsobjekt am Ende der Vertragslaufzeit in jedem Fall behalten wollen. Im Unterschied zum klassischen Finanzierungsleasing. Hierbei wird das geleaste Objekt gegen ein Entgelt genutzt – und nach der vereinbarten Laufzeit meist zurückgegeben oder erworben. 

Wer sich für Maschinen-Mietkauf entscheidet, ist bereits während der gesamten Laufzeit wirtschaftlicher Eigentümer. Das bedeutet, dass das Investitionsobjekt während der gesamten Nutzungszeit zum Anlagevermögen zählt. Es wird somit in der Bilanz geführt und hat damit auch Einfluss auf die Höhe der Bilanzsumme. Somit lassen sich Maschinen, die durch Mietkauf finanziert wurden, auch steuerlich abschreiben. Aus zivilrechtlicher Sicht besitzt der Mietkaufgeber – zum Beispiel ein Finanzdienstleister zunächst einen Eigentumsvorbehalt. Dieser erlischt nach Zahlung der vereinbarten letzten Rate automatisch. Der Mietkäufer kann die Maschine ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verhandlungen nutzen und ist nun auch zivilrechtlicher Eigentümer.

Werden Maschinen über einen Mietkauf finanziert, kann die Laufzeit eines Vertrages bis zu 100 Prozent der betriebsüblichen Nutzungsdauer betragen – und ermöglicht somit längere Laufzeiten und mehr zeitliche Flexibilität. Dieser Punkt ist ein weiterer gravierender Unterschied im Vergleich zur Leasingfinanzierung, da dort die Laufzeiten deutlich unter den Vorgaben der sogenannten AfA-Tabellen liegen müssen, also den Abschreibungstabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter.

Auch im Hinblick auf die Mehrwertsteuer besitzt der Mietkauf von Maschinen eine Sonderrolle: Bei Vertragsbeginn ist die gesamte Mehrwertsteuer zu entrichten – und somit auch abzugsfähig. Und zwar inklusive aller Monatsraten, eventueller Anzahlungen und der Schlussrate. Zudem können die Finanzierungszinsen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

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Weiter zur KfW-Förderung:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizienz-und-Prozessw%C3%A4rme-aus-Erneuerbaren-Energien-(295)/